Zauberwürfel-Patent Update : Rubik’s gewinnt seinen bisher größten Rechtsstreit!

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Der Rubik’s-Würfel hat gerade das Recht auf Markenschutz der Europäischen Union gewonnen und damit eine Herausforderung des deutschen Spielzeugherstellers Simba abgewehrt, der 2006 eine EU-Marke für die nicht-farbige Darstellung des Würfels angemeldet hatte. (siehe Bloomberg Artikel hier)

Das Europäische Gericht wies die Klage von Simba Toys in vollem Umfang ab und machte sie damit zum bisher größten juristischen Sieg in der Geschichte der Marke Rubik’s.

Mit den Worten von David Kremer, Präsident der Rubik’s Brand Ltd., „kann die Marke Rubik’s nun rechtlich den Schutz für jeden Würfel mit gleichem orthogonalem 3x3x3-Raster, unabhängig von der Oberflächendekoration innerhalb der Spielzeug- und Spielkategorie, beanspruchen“.

Unten finden Sie die vollständige offizielle Pressemitteilung von Rubik’s :

Rubik’s Cube: EU-Gericht in Luxemburg bestätigt Markenschutz

  • 2006 beantragte Simba Toys, ein deutscher Spielzeughersteller, beim EU-Markenamt (HABM) die Löschung der Gemeinschaftsmarke (EU), welche die nichtfarbige Darstellung des Rubik’s Cube schützt, hauptsächlich mit der Begründung, dass es sich um eine technische Lösung handelt. Das HABM wies den Antrag zurück, und Simba Toys erhob daher eine Berufungsklage vor dem Europäischen Gericht (EGC).
  • Mit dem heutigen Urteil wies das Europäische Gericht die Klage von Simba Toys in vollem Umfang ab. Das Gericht bestätigte, dass die kubische Gitterstruktur der Marke, die auf der Darstellung des Würfels erscheint, keine technische Funktion erfüllt; daher kann die Eintragung der Form des Zauberwürfels als Marke nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass diese Form eine technische Funktion beinhaltet.
  • Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass sich die kubische Gitterstruktur der Marke erheblich von anderen auf dem Markt erhältlichen dreidimensionalen Puzzles unterscheidet. Diese Struktur besitzt daher Unterscheidungskraft, die es den Verbrauchern ermöglicht, den Hersteller der Waren, für die die Marke eingetragen ist, zu identifizieren.
  • Diese Entscheidung kann erneut vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH – die höchste Instanz in Europa) angefochten werden, aber nur innerhalb der nächsten zwei Monate und nur entweder wegen Verfahrensfehlern oder wegen eines übergreifenden Konflikts mit den Rechtsgrundsätzen der EU. Der EuGH hebt selten die Entscheidungen der EGC auf und geht nicht auf die rechtstechnischen Argumente des Warenzeichens ein.
  • Es gibt andere Rechtssachen im Zusammenhang mit der Verletzung des Rubik-Würfels, die bis zur Beratung durch das Europäische Gericht „ausgesetzt“ wurden, aber nun mit einer fast sicheren Erfolgschance zu Gunsten des Rubik-Markenzeichens abgeschlossen werden können.
  • Tatsächlich erlaubt diese Entscheidung der Marke Rubik, Schutz für jeden flachen Würfel mit gleichem orthogonalem 3x3x3-Raster zu beanspruchen, unabhängig von der Oberflächendekoration innerhalb der Kategorie Spielzeug und Spiele.

Quelle: Rubik’s Marke 2. Dezember 2014

Rubik’s kämpft weiterhin gegen Fälschungen auf der ganzen Welt, wobei jedes Jahr Zehntausende zerstört werden. Der jüngste Sieg im Oktober ist eine Lieferung von 40.000 Stück gefälschter Rubik’s-Würfel, die vom US-Zoll und Grenzschutz beschlagnahmt wurden.